Steuerprozess gegen Pischetsrieder eingestellt

25.10.2011, 11:03 Uhr

Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Automanager Bernd Pischetsrieder ist gegen die Zahlung von 100.000 Euro vorläufig eingestellt worden.

Bernd Pischetsrieder

Steuerprozess gegen Pischetsrieder gegen Zahlung von 100.000 Euro vorläufig eingestellt. - Bild: dpa

Es bestehe Zweifel daran, dass der 63-Jährige vorsätzlich falsche Angaben beim Finanzamt gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht München am Dienstag. Der Steuerberater des früheren Chefs der Autokonzerne BMW und VW muss sich einem eigenen Verfahren wegen Steuerhinterziehung stellen.

Pischetsrieder und auch die Staatsanwaltschaft stimmten der Entscheidung des Gerichts zu. Staatsanwalt Achim von Engel machte allerdings aus seinem Unmut kein Hehl, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. “Wenn uns der Steuerberater während des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung gestanden hätte, hätten wir uns hier nicht sehen müssen”, sagte er nach Prozessende. Pischetsrieder habe den Steuerberater jedoch erst zur Verhandlung von seiner Schweigepflicht entbunden. Die Kosten des Verfahrens übernehme die Staatskasse, also der Steuerzahler.

Pischetsrieder soll Steuern hinterzogen haben

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Manager vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt etwa 234.000 Euro Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Im Detail ging es darum, dass Pischetsrieder Schuldzinsen aus Darlehen für diverse Immobilienobjekte in München und Chemnitz sowie für ein eigen genutztes Anwesen in Breitbrunn am Chiemsee umgeschichtet und so seine Steuerlast gemindert haben soll. Pischetsrieder hat den monierten Betrag inzwischen bezahlt, die Forderung der Finanzbehörden allerdings beim Finanzgericht angefochten.

Der Ex-Manager hatte zum Prozessauftakt am Montag bestritten, absichtlich unwahre oder unkorrekte Angaben beim Finanzamt gemacht zu haben. Das Gericht glaubte ihm und sah einen Teil der Verantwortung auch bei den Finanzbehörden. “Die Frage ist, wie viel muss der Steuerpflichtige erklären? Muss er dem Finanzamt mundgerecht alles servieren, oder muss das Finanzamt selber mal genau hinschauen?”, fragte der Vorsitzende Richter in der Begründung seiner Entscheidung.

Geldauflage kommt gemeinnützigen Organisationen zugute

Er betonte, das Gericht “hätte bei jedem anderen Angeklagten auch so entschieden, das hat nichts mit dem verhältnismäßig bekannten Angeklagten zu tun.” Die Geldauflage wird zugunsten gemeinnütziger Organisationen aufgeteilt. Endgültig wird das Verfahren eingestellt, sobald die Zahlung erfolgt ist.

Pischetsrieder war von 1993 bis 1999 BMW-Chef, musste dort aber nach dem Debakel um die kostspielige Übernahme der britischen Rover Group gehen. Auch bei VW scheiterte der einst als Visionär gefeierte Manager. Er hatte dort 2002 den Chefsessel von Ferdinand Piëch übernommen, dessen Rückendeckung jedoch bald verloren. 2006 musste er den Chefsessel in Wolfsburg verlassen. Sein Vertrag, der kurz vorher vom Aufsichtsrat verlänger worden war, läuft allerdings noch bis 2012. Pischetsrieder berät nach eigenen Angaben den Vorstand.

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dpa/AFX/kru

 

 

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