Mercedes-Benz-Werk Untertürkheim

Mercedes-Benz-Werk in Untertürkheim: Hier hatte ein Reporter für den SWR heimlich gefilmt. (Bild: Daimler)

Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte des Unternehmens, sagte Richter Matthias Haag am Mittwoch (8. Juli) am Stuttgarter Oberlandesgericht – und wies damit die Berufung des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück. Der SWR hatte mit der Pressefreiheit argumentiert. Der Autokonzern bezeichnete den Beitrag dagegen als “manipulativ”.

In dem Verfahren ging es um den 2013 ausgestrahlten Beitrag “Hungerlohn am Fließband”, bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen. Dabei war der Konzern dem Richter zufolge zwar legal vorgegangen – trotzdem sei gezeigt worden, dass Daimler auf Kosten der Allgemeinheit gehandelt habe.

Daimler war bereits vor dem Landgericht Stuttgart mit einer Unterlassungsklage gegen den SWR gescheitert. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Daimler werde aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, kündigte eine Firmensprecherin an.

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dpa-AFX/ks

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dpa