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Stimmt die Audi-Belegschaft auf verschärften Sparkurs ein: Audi-Finanzchef Strotbek

In der offiziellen Sprechart der Ingolstadter heißt Sparkurs natürlich nicht Sparkurs. Der Audi-Finanzchef sagte eleganter: „Um unseren Innovations- und Investitionskurs abzusichern, werden wir die Effizienz in allen Bereichen des Unternehmens.“  Strotbek kündigte zur Vorlage der Halbjahreszahlen eine weitere Erhöhung der Vorleistungen an. Welcher Kraftakt damit verbunden ist, unterstreichen Zahlen. So haben sich die Sachinvestitionen von Januar bis Juni auf 1,238 Milliarden Euro summiert, bis Ende des Jahres sollen es nun insgesamt drei Milliarden werden.

Die wirtschaftliche Basis zur Bewältigung dieser Investitionen steht. Der weltweite Fahrzeugabsatz stieg – getrieben von A4 und Q7 – im ersten Halbjahr um 6,4 Prozent auf 950.000 Einheiten.  Die Umsatzerlöse des Autobauers erhöhten sich zur Jahresmitte auf 30,134 Milliarden Euro (2015: 29,784 Mrd.) Mio. Das Operative Ergebnis liegt ohne Sondereinflüsse bei  2,66 Mrd. Euro (2015: 2,914 Mrd.). Das entspricht einer operativen Umsatzrendite von 8,8 (2015: 9,8) Prozent entspricht. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum sei  unter anderem auf hohe Vorleistungen sowie Währungseffekte zurückzuführen. Das Unternehmen nimmt im zweiten Halbjahr sein neues Werk in Mexiko in Betrieb.

Rückstellungen für „Dieselthematik“ erhöht

Die Sondereinflüsse von  265 Mio. Euro eingerechnet, liegt das Operative Ergebnis des Audi-Konzerns zum Halbjahr bei  2,401 Mrd. Euro (2015: 2,914 Mrd.) In den Sondereinflüssen sind Rückstellungen von € 133 Mio. im Zusammenhang mit möglicherweise fehleranfälligen Takata-Airbags enthalten. Darüber hinaus hat Audi seine Vorsorge für technische Maßnahmen, rechtliche Risiken und Vertriebsmaßnahmen im Zusammenhang mit der V6 3.0 TDI Thematik um € 132 Mio. erweitert.

Rechtliche Konsequenzen durch den Abgasskandal muss Audi indes wohl nicht zu fürchten. Fast schon staunend berichtet die Süddeutsche in ihrer heutigen Ausgabe (29. Juli) , dass die Ingolstadter wohl keine strafrechtlichen Ermittlungen  müssen. Bislang gebe es bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II weder ein Straf- noch ein Bußgeldverfahren. Auch in den USA deute bislang nichts auf größere Schadensersatzklagen hin. Erst vor wenigen Tagen hatten Süddeutsche und WDR berichtet, dass nun Audi im VW-Abgasskandal ins Visier der US-Behörden gerate.

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