VW Tiguan

In dem Verfahren ging es um einen 2014 gekauften Tiguan mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor vom Typ EA 189. Jetzt soll der Käufer einen Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion bekommen. Volkswagen (Bild: Volkswagen)

Die Lieferung des Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion mit der Euro-6-Norm habe zu erfolgen, ohne dass der Kunde eine Nutzungsentschädigung bezahlen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob der Händler, der namentlich nicht genannt wurde, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde, sei derzeit nicht bekannt, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage von Dow Jones Newswires.

In dem Verfahren ging es um einen 2014 gekauften Tiguan mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor vom Typ EA 189, dessen Motorsoftware den Ausstoß von Stickoxid im behördlichen Prüfverfahren optimierte. Der Kläger habe das Fahrzeug wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung als mangelhaft angesehen und gegenüber dem Autohaus Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, noch bevor das Kraftfahrt-Bundesamt das von der Volkswagen AG entwickelte Software-Update freigab. Konkret habe er die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs vom gleichen Typ gegen Rückgabe des ihm überlassenen Autos gefordert.

Urteil negativ für Volkswagen

Als negativ für VW bewerten Händler das aktuelle Urteil im Abgasskandal. "Das ist bereits das zweite Urteil dieser Art nach einem ähnlichen Urteil gegen einen Seat-Händler im Januar in Regensburg", sagte ein Marktteilnehmer. Für VW seien die Urteile negativ, denn sie stellten Fragezeichen hinter die These vom Abschluss des Skandals.

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