Sollte es mit einem vernetzten Fahrzeug zu einem Unfall kommen, so Knof, ist der Kunde auch weiterhin ausreichend durch die bekannten Versicherungen geschützt. Ebenso die Unfallopfer, denn anders als in England haftet in Deutschland immer der Fahrzeughalter und zwar unabhängig, ob der Fehler bei ihm oder beim Fahrzeug liegt. "Es ist für mich kaum vorstellbar, wenn das Verkehrsopfer künftig einem Hersteller das Versagen seines Produktes nachweisen müsste", so Knof. Würde es sich aber tatsächlich um einen Produktfehler handeln, würde die Allianz als Versicherer helfen. "Hierzu benötigen wir einen freien und direkten Zugang zu den im Fahrzeug erfassten Unfalldaten, um zu klären, ob der Unfall durch einen Fahr- oder einen Systemfehler verursacht wurde". Dazu würde ein standardisierter Datenspeicher benötigt, der serienmäßig im Fahrzeug verbaut ist. So könnte man Unfälle rekonstruieren und helfen, die Haftungsfrage zu klären. Würde ein Produkthaftungsfall vorliegen, kündigte Knof an, Regress beim Fahrzeughersteller zu nehmen. "Dies halten wir für eine für alle Beteiligten faire Lösung. Als Versicherer haben wir das Know-how und im Zweifel auch die finanziellen Mittel, um einen möglichen Streit über das Vorliegen eines Produkthaftungsfehlers auszufechten".  

Dieser Drohung ließ Knof noch ein Verhandlungsangebot folgen: "Die Fahrzeughersteller dürften sicherlich kein Interesse an gerichtlichen Auseinandersetzungen haben. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir mit den OEMs einvernehmliche Prozesse erarbeiten, um diese Fragen zu klären."

Knof kündigte abschließend an, dass der Versicherer eine duale Strategie verfolgen werde: "Wir werden sowohl zusammen mit den Fahrzeugherstellern neu Services und Angebote entwickeln, also auch eigene Produkte und Versicherungslösungen auf den Markt bringen".  

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