(Update 16:10 Uhr)

Unterdessen wurde bekannt, dass der Bund keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen nach dem Vorbild Bayerns plant. Es gibt keine Absicht zu einer Klage, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage am Dienstag in Berlin sagte. Bayern will mit einer Klage auf Aktienkurs-Verluste zielen, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien.

Der Bund hat für seine Beschäftigten unter anderem einen Versorgungsfonds, der bis zu zehn Prozent in Aktien investieren darf. Die Geldanlage übernimmt die Bundesbank. Investiert wird demnach nicht in einzelne Aktien, sondern in Indexfonds - also zum Beispiel auch in den Dax, in dem Volkswagen notiert ist. Die Federführung dafür liegt formal beim Bundesinnenministerium.

Auch der VW-Großaktionär Niedersachsen sieht nach der Klageankündigung Bayerns gegen den Autobauer keine Notwendigkeit für eigene juristische Schritte gegen Volkswagen. "Da warten wir ab, was die Staatsanwaltschaft tut", sagte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am Dienstag. Die Anklagebehörde prüft noch, ob VW im Zuge des Abgas-Skandals Mitteilungspflichten an die Finanzwelt verletzte. Bayern vermutet das, sieht seinen Pensionsfonds als geschädigt an und kündigte am Dienstag eine Klage an. Eine Vorwarnung für den Klagevorstoß aus Bayern erhielt das Land laut Schneider übrigens nicht: "Ich habe das aus der Presse erfahren."

Schneider betonte, Niedersachsen bewerte die Lage anders als Bayern. Zunächst einmal begreife sich das Land als ein strategischer Investor bei VW. "Wir kaufen und verkaufen keine VW-Aktien." Jeder fünfte Job des Weltkonzerns mit seinen gut 600.000 Mitarbeitern entfällt auf Niedersachsen. Mit Blick nach Bayern betonte Schneider: "Wer Aktien kauft, muss mit dem Risiko leben."

Anders gelagert sei der Fall bei einer möglichen Verletzung der Mitteilungspflichten für VW. "Das wissen wir aber noch nicht. Das untersucht die Staatsanwaltschaft zurzeit, und auf das Ergebnis warten wir auch", sagte Schneider. Die Klage aus Bayern ändere an der grundsätzlichen Einschätzung aus Niedersachsen nichts. Man wisse schlicht noch nicht, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden.

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dpa