Diesel_Abgaswerte_Prozess

Im Fall der Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen steht jetzt einer der interessantesten Prozesse aus Verbrauchersicht an. (Bild: VW)

Auf die "Samthandschuhe der Politik" folgten jetzt die "Boxhandschuhe der Verbraucherschützer" droht der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht er gegen VW vor Gericht. Es geht um Schadenersatz für die Betroffenen des Diesel-Skandals - mit einer ganz neuen Verbraucherklage, die am Donnerstag (1. November)eingereicht werden soll.

Klageeinreichung für 1. November angekündigt

Rund 2,5 Millionen Autos hatte Volkswagen nach dem «Dieselgate» zurückgerufen. 26 600 Dieselfahrer streiten bereits alleine vor Gericht um Schadenersatz. Abgasbetrug, Wertverlust, Fahrverbote in manchen Städten: Wer einen Diesel fährt, kann fast nur verlieren. Auch die Gerichtsverfahren sind oft aufwendig und finanziell riskant. Die Musterfeststellungsklage soll das ändern. Die Anwälte der Verbraucherschützer erwarten, dass sich mehrere Zehntausend Betroffene anschließen. Schon jetzt gebe es um die 40.000 Anfragen und Interessenten.

Die Musterfeststellungsklage ist eine Art «Einer-für-alle»-Klage. Das Instrument ist neu, der VW-Fall der erste Praxistest. Verbraucherschutzverbände klagen dabei für Gruppen von Betroffenen - mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.

Können sich alle Dieselfahrer der Klage anschließen?

Nein, erstmal nicht. Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen.

So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) arbeitet zehn Fälle auf und reicht seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein. In zwei Monaten müssen insgesamt 50 Menschen zusammenkommen. Wenn die Verhandlung begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.

Was kann dabei rauskommen?

Schadenersatz wird es wohl nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Wird den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen. Sie können also nicht mit dem Urteil zum Autohändler gehen und Geld zurückverlangen, sondern müssen noch einmal vor Gericht. Bequemer wäre ein Vergleich zwischen VW und den Kunden. «Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen», sagt vzbv-Vorstand-Klaus Müller.

Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn die Verbraucherzentralen verlieren, sind alle, die im Klageregister stehen, allerdings an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.

Wie groß sind die Chancen auf Erfolg?

Die Anwälte sind sehr zuversichtlich, Volkswagen dagegen sieht wenig Aussichten für die Klage. Die Fahrzeuge seien trotz «Umschaltlogik» - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, argumentiert das Unternehmen. Wer recht hat, lässt sich schlecht abschätzen - zumal es so eine Klage in Deutschland noch nie gab.

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dpa