Gefängnis

Obwohl sich Carlos Ghosn unter anderem dazu bereit erklärt hatte, außerhalb des Gefängnisses eine Fußfessel zu tragen, wurde sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution erneut vom Gericht in Tokio abgelehnt. (Bild: Pixabay)

Carlos Ghosn
Carlos Ghosn beteuert weiterhin seine Unschuld. (Bild: Renault)

Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl sich der ehemalige Chairman von Nissan Motor zu strikten Auflagen, etwa dem Tragen einer Fußfessel, bereit erklärt hatte. Das bedeutet, dass Ghosn voraussichtlich bis mindestens März inhaftiert bleibt, wenn die reguläre Überprüfung seiner Haft ansteht. Er war am 19. November in Tokio verhaftet worden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht. Bei einer vorherigen Anhörung am 8. Januar hatte ein Richter gesagt, dass die Gefahr einer Flucht und der Vernichtung von Beweismitteln bestehe.

Danach hatte sich der Manager über seinen Anwalt Motonari Otsuru bereit erklärt, in Tokio zu bleiben, eine Fußfessel zu tragen und auf eigene Kosten Sicherheitsleute zu engagieren. Außerdem sagte er, er werde nicht mit potenziellen Zeugen gegen ihn in Kontakt treten.

Finanzielle Vergehen und Klüngelei mit saudischem Freund?

Dem Manager, der weiterhin CEO von Renault ist, werden finanzielle Vergehen vorgeworfen. So soll er jahrelang seine Vergütung in offiziellen Konzernberichten von Nissan als zu niedrig angegeben haben.

Außerdem soll er das Unternehmen veranlasst haben, Geld an die Firma eines saudischen Freundes zu zahlen, der ihm bei persönlichen finanziellen Problemen geholfen haben soll.

Ghosn sagt, er sei unschuldig. Er habe darüber Buch geführt, wie viel er dem Unternehmen seiner Ansicht nach wert sein sollte, beschrieb dies aber als hypothetische Kalkulation, die Nissan zu keiner Zahlung jenseits der öffentlich bekanntgegebenen Vergütung verpflichtete. Von der saudischen Firma habe Nissan wertvolle Dienstleistungen erhalten und entsprechend dafür bezahlt.

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