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Fiat muss Steuern nachzahlen. (Bild: Fiat)

Das berichtet der Spiegel und verweist auf Aussagen der Brüsseler Behörde. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: “Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang – sie sind illegal.”

Steuervorbescheide an sich seien zwar absolut legal, stellte die EU-Kommission klar. Bei dem geprüften Bescheid wurden für die Berechnung des Unternehmensgewinns jedoch künstliche und komplexe Methoden genehmigt, die die wirtschaftliche Realität außer Acht ließen. Die Kommission ordnete an, dass Luxemburg die von Fiat nicht entrichtete Steuer einfordern muss.

Die Kommission hatte bereits im Juni 2014 Ermittlungsverfahren. Die Fall hatte dann im Zusammenhang mit der sogenannten “Luxleaks”-Affäre neue Brisanz bekommen. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende vergangenen Jahres über Hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.

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gp

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