schwarzer VW Wagen, man sieht die Motorhaube mit VW-Zeichen.

Der Ex-VW-Manager wurde Anfang des Jahres in den USA festgenommen. (Bild: pixabay/tookapic)

Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch die Abweisung eines Kautionsantrags, die von den Anwälten des langjährigen VW-Mitarbeiters angefochten worden war. An der Entscheidung, den Mann wegen Fluchtgefahr nicht auf freien Fuß zu setzen, gebe es nichts auszusetzen, befand das Gericht.

Die US-Justiz beschuldigt den Deutschen, der bei VW bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Sein Prozess wird voraussichtlich erst im Januar 2018 beginnen. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Der Angeklagte war am 7. Januar auf der Rückreise aus Florida von der US-Bundespolizei FBI am Flughafen von Miami abgefangen worden und ist seitdem inhaftiert. Er plädiert auf unschuldig. Empfehlungsschreiben von Familie und Freunden sowie das Angebot, finanzielle Sicherheiten über 1,6 Millionen Dollar zu hinterlegen, hatten den Richter in erster Instanz nicht vom Kautionsantrag überzeugt.

Die US-Justiz befürchtet, dass sich der Mann, wenn er freikäme, nach Deutschland absetzen könnte, von wo ihm keine Auslieferung droht. Wegen des Dieselskandals sind in den USA bislang Strafanzeigen gegen sieben VW-Mitarbeiter öffentlich gemacht worden. Der Angeklagte ist jedoch der einzige, den die US-Behörden fassen konnten.

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dpa