VW EA189 TDI

Ursache allen Übels im VW-Abgas-Skandal ist die manipulierte Software des EA189-Motors. (Bild: Volkswagen)

Volkswagen hatte in der Erklärung vergangene Woche argumentiert, dass es für jede Pflichtmitteilung an die Finanzwelt Voraussetzung sei, "dass die für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlichen Personen Kenntnis eines kursrelevanten Sachverhalts erlangen und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Information abschätzen können".

Das wies der Tübinger Anlegeranwalt Andreas Tilp am Montag zurück. Die Pflicht, börsenkursrelevante Informationen unverzüglich bekannt zu geben – die sogenannte Ad-hoc-Pflicht - treffe generell das Unternehmen als solches und eben nicht nur den Vorstand als Organ oder einzelne Mitglieder. Daher werde laut höchstrichterlicher Rechtssprechung "gerade auch das Wissen von solchen Mitarbeitern zugerechnet, die unterhalb der Organebene angesiedelt sind", teilte Tilp mit.

Wie es aussieht, werden sich Tilp und die VW-Anwälte vor Gericht wiedersehen. Beide Parteien haben Anträge auf ein Sammelverfahren gestellt, das die Anlegerklagen im Zuge der Abgas-Affäre gebündelt vor dem Oberlandesgericht Braunschweig aus der Welt schaffen soll.

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dpa