VW E-Up E-Golf

Das Bundesverkehrsministerium hat ein gesondertes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge auf den Weg gebracht. Ab sofort können Halter von E-Fahrzeugen das eindeutig kennzeichnende Nummernschild mit dem “E” als ergänzenden Buchstaben beantragen und so beim Parken privilegiert werden. (Bild: VW)

Das Bundesverkehrsministerium hat ein gesondertes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge auf den Weg gebracht. Ab sofort können Halter von E-Fahrzeugen das eindeutig kennzeichnende Nummernschild mit dem „E“ als ergänzenden Buchstaben beantragen und so beim Parken privilegiert werden. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg hervorgeht, wird Hamburg zum 1. November 2015 Elektroautos von Parkgebühren befreien. Die Hamburger Regeln sehen vor, dass Elektroautos entsprechend der jeweiligen Höchstparkdauer abgestellt werden können. Zur Kennzeichnung der Parkzeit müssen Parkscheiben verwendet werden.

Raimund Nowak, Geschäftsführer der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg empfiehlt, einheitliche Regelungen in Deutschland zu schaffen. Laut Nowak leide die Elektromobilität unter einem größeren technologischen Harmonisierungsbedarf. Dies gelte insbesondere bei den Zugängen zu Stromtankstellen. Deshalb sollte bei der Einführung von rechtlichen Regelungen von Beginn an auf Einheitlichkeit gesetzt werden. „Das freie Parken von Elektroautos ist ein wichtiges Symbol zur Förderung einer lokal emissionsfreien Mobilität.” So könne auch die Belastung der Luft in den urbanen Zentren verringert werden, erklärte Nowak.

Die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg engagiert sich als Schaufester Elektromobilität für den Einsatz von Elektrofahrzeugen und betreibt eine der größten E-Fahrzeugflotten Europas.

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