Ex-Porsche-Chef Wiedeking

Die Ermittlungen gegen Ex-Porsche-Boss Wendelin Wiedeking (links) begannen vor fast sieben Jahren. Im Verlauf des Prozesses hatte kein Zeuge oder Gutachter die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen können. (Bild: Porsche)

"An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", urteilte der Vorsitzende Richter Frank Maurer am Freitag am Stuttgarter Landgericht.

Damit erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahre für Härter gefordert. Die Angeklagten hatten stets ihre Unschuld beteuert.

In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Damals war der VW-Börsenkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil.

Porsche hatte 2008 versucht, den viel größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Die Angeklagten hatten ein entsprechendes Vorhaben lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Übernahmeabsicht bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.

Laut Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt und wollten den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Dieser Auffassung folgte das Gericht in Stuttgart jedoch nicht. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche SE muss zudem kein Bußgeld zahlen.

Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen. Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass Wiedeking und Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil "Hirngespinste" vor.

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dpa