Mercedes-Benz-Werk Untertürkheim

Im Mercedes-Werk Untertürkheim (Bild) hatte der SWR verdeckt recherchiert. (Bild: Daimler)

Der Vergleich sei binnen der Wochenfrist nicht zustande gekommen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Donnerstag. Die “Stuttgarter Zeitung” (Freitag, 26.6.) hatte zuvor vorab berichtet. Der Vorschlag hatte vorgesehen, dass der SWR die umstrittenen Filmaufnahmen nicht mehr verbreitet. Außerdem sollte der Vorwurf des Pressechefs nicht mehr wiederholt werden, der Beitrag sei manipulativ.

Daimler hatte sich vergleichsbereit gezeigt. Der SWR forderte dagegen zusätzlich noch einen Widerruf der Aussage des Pressechefs. Nun soll am 8. Juli das Urteil fallen.

Richter Matthias Haag hatte bei der Verhandlung am 17. Juni in einer vorläufigen Einschätzung des Falls von einer Gratwanderung gesprochen. Man könne das Vorgehen des Senders aber gerade noch für zulässig erachten. Vor dem vierten Zivilsenat ging es um den 2013 ausgestrahlten Film “Hungerlohn am Fließband”, bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Werk des Konzerns gedreht hatte. Der SWR argumentiert mit der Pressefreiheit. Daimler war bereits vor dem Landgericht Stuttgart mit einer Unterlassungsklage gegen den SWR gescheitert.

dpa/ks

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dpa