e-golf, Volkswagen, Elektromobilität

VW e-Golf beim Laden: Wenn Arbeitnehmer ein E-Auto in ihrem Betrieb aufladen, soll dies nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. (Bild: Volkswagen)

Noch in dieser Wahlperiode soll eine Reihe von Anreizen kommen und die Autoindustrie zugleich in die Pflicht genommen werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Klausur der Fraktionsspitzen von Union und SPD im baden-württembergischen Rust hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete die «Süddeutsche Zeitung» (Mittwoch, 20.4.) darüber.

Wenn Arbeitnehmer ein E-Auto in ihrem Betrieb aufladen, soll dies demnach nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Reine E-Autos sollen - befristet für Käufe bis Ende 2020 - für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Vorgesehen ist unter anderem auch ein Programm für zusätzliche Schnellladestationen, an dem sich die Branche signifikant beteiligen soll. Zu Kaufprämien macht das Papier keine Aussagen, verwiesen wird auf «weitere Entscheidungen» im April. Erwartet wird, dass darüber bei einem Treffen mit Vertretern der Autobauer im Kanzleramt Ende des Monats separat beraten werden soll.

Sie möchten gerne weiterlesen?

dpa