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Sammelklagen ("class action") wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Für Anleger besteht aber schon jetzt die Möglichkeit einer Musterklage nach deutschen Kapitalmarktrecht. (Bild: ks)

Nach einem Vorschlag der zuständigen Landesminister soll der Bund eine Verbraucher-Musterklage einführen. Das geht aus einem Entwurf hervor, über den die Ressortchefs bei der anstehenden Verbraucherschutzminister-Konferenz (20.-22.4.) in Düsseldorf beraten wollen.

Danach sollen etwa Verbände stellvertretend für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatzansprüche gerichtlich feststellen lassen können. Über den Vorschlag hatte zunächst die Funke Mediengruppe berichtet.

Für den Einzelnen sei es wegen der Vielschichtigkeit der Sachlage nicht zumutbar, gegenüber einem Weltkonzern wie Volkswagen Ansprüche individuell geltend zu machen, heißt es in dem Entwurf. Kollektiver Rechtsschutz könnte dagegen hilfreich sein, da viele Verbraucher von derselben rechtswidrigen Handlung eines Unternehmens betroffen seien. Gleichzeitig würden hierdurch die Gerichte entlastet.

Niedersachsen, der zweitgrößte Aktionär des Autobauers, unterstütze den Plan, hieß es aus dem Umfeld der Landesregierung. Der starke Fokus auf VW als Ursache werde aber als problematisch empfunden. "Niedersachsen wird sich konstruktiv-kritisch an dieser Debatte beteiligen", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums.

 

Musterklagen für Verbraucher prüft auch das Bundesjustizministerium, wie ein Sprecher auf Nachfrage mitteilte. Die Gespräche dazu liefen noch.

Sammelklagen ("class action") wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Dabei müssen Kläger nicht ihren individuellen Schaden nachweisen, sondern nur ihre Zugehörigkeit zur betroffenen Gruppe ("class").

Für Anleger gibt es allerdings bereits die Möglichkeit einer Musterklage nach deutschen Kapitalmarktrecht. Dabei wird aus einer Vielzahl ähnlicher Fälle einer herausgenommen, um zentrale Rechtsfragen zu klären. Anschließend muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Grundsatzentscheidung passt.

Verbraucherverbände können außerdem generell durchsetzen, dass Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken unterlassen oder rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden.

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dpa