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Verbraucherschutzminister Maas drängt darauf, dass die vom VW-Abgasskandal betroffenen Autofahrer alle gleich behandelt werden. (Bild: ks)

“Ich bin optimistisch, dass es kein Gefälle zwischen amerikanischen und deutschen Kunden geben wird”, sagte Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete drohte Strafen an, sollte der tatsächliche CO2-Ausstoß von Autos aus dem Volkswagen-Konzern über den zulässigen Grenzwerten gelegen haben.

In den Vereinigten Staaten hatten VW-Kunden, deren Dieselfahrzeuge von der Affäre um gefälschte Abgaswerte betroffen sind, Gutscheine im Wert von bis zu 1000 US-Dollar erhalten. Markenchef Herbert Diess hatte dazu jüngst gesagt, es werde «für jeden Markt ein individuelles Maßnahmenpaket» sowie “speziell zugeschnittene Lösungen” geben. Details hatte er aber nicht genannt.

Die Bundesregierung werde darauf hinwirken, dass VW die bestehenden Ansprüche von Fahrzeuginhabern erfüllt, sagte Maas. “Es wäre ein wichtiges Signal, auch um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, wenn VW die Rechte auf Gewährleistungen von Verbrauchern nicht allein mit dem Argument ad acta legt, es seien Fristen verstrichen.”

Verbraucherschützer pochen darauf, dass VW alle Arten von Kosten übernimmt. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, rief Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, dies per Weisung ans Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in die Wege zu leiten. Es fehle weiter eine eindeutige Erklärung von VW zum Kostenthema, heißt es in einem Schreiben Müllers an Dobrindt, das der dpa vorliegt.

Zugesagt sei bisher nur, die vom KBA angeordnete Nachrüstung von 2,4 Millionen Dieselwagen zu tragen und höhere Zahlungen von Kfz-Steuern wegen falscher CO2-Werte zu übernehmen. Völlig im Unklaren gelassen würden die Autobesitzer jedoch über Nebenkosten des Rückrufs wie Verdienstausfall, Mietwagen und geringere Wiederverkaufswerte.

Auch die EU-Kommission beobachtet die Ausweitung der Skandals von Stickoxid- auf CO2-Emissionen weiterhin aufmerksam. “Volkswagen muss innerhalb der zulässigen Spanne von 10 Prozent der Emissionsrichtwerte liegen. Wenn das trotz Korrekturen so bleibt, ist alles in Ordnung”, sagte Cañete dem Handelsblatt. Anderenfalls seien Sanktionen möglich: “Dann können wir Geldstrafen verhängen.”

Seit 2012 gibt es für Autohersteller in der EU CO2-Grenzwerte, die sie im Durchschnitt der Neuwagen ihrer Flotte einhalten müssen. Wenn diese nicht erfüllt werden, können Strafzahlungen fällig werden.

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dpa/fv

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dpa