Porsche-Logo wird an einem Fahrzeug angebracht.

Einige Anleger sehen sich nach der Übernahmeschlacht mit dem VW-Konzern rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht. (Bild: Porsche)

Zunächst sind sechs Verhandlungstermine bis Oktober 2017 angesetzt. Weil zahlreiche Kläger an dem Verfahren beteiligt sind, verlegt das Gericht die Verhandlung ans Landgericht Hannover.

Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte zunächst ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und anschließend versucht, den viel größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende stand letztlich eine Konstruktion, in der die PSE ihre Sportwagenmarke an VW abgeben musste, beide Unternehmen aber eng miteinander verwoben sind.

Rund um den nicht geglückten Übernahmeversuch gab es heftige Kursturbulenzen, einige Anleger verloren dabei viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet.

Als Musterkläger bestimmte das Gericht die ARFB Anlegerschutz UG, wie Rechtsanwalt Andreas Tilp am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind und die von Tilps Kanzlei vertreten wird. Bis Anfang März kommenden Jahres hat der Musterkläger nun Zeit, noch einmal zum Verfahren Stellung zu nehmen. "Was wir jetzt strategisch machen, werden wir mit unseren Klägern abstimmen", sagte Tilp.

Sie möchten gerne weiterlesen?

dpa