Auf der Jahrespressekonferenz der Audi AG 2017.

Auf der Jahrespressekonferenz der Audi AG 2017 (von links): 
 Horst Glaser (Generalbevollmächtigter Technische Entwicklung); Hubert Waltl (Mitglied des Vorstandes, Produktion und Logistik); Bernd Martens (Mitglied des Vorstands der, Beschaffung); Axel Strotbek (Mitglied des Vorstands, Finanz und IT); Rupert Stadler (Vorsitzender des Vorstands); Thomas Sigi (Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied, Personal und Organisation); Dietmar Voggenreiter (Vorstandsmitglied, Vertrieb und Marketing) (Bild: Audi)

Wie das Handelsblatt berichtete, waren im Zuge der Razzia auch Räume der von VW mit internen Ermittlungen beauftragten US-Kanzlei Jones Day durchsucht worden. "Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel", erklärte VW am Donnerstag in Wolfsburg.

Gestern (15. März) hatten während der Jahrespressekonferenz von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte die Zentrale der VW-Tochter sowie weitere, zunächst nicht näher bezeichnete Standorte und Wohnungen von Mitarbeitern durchsucht. Die Staatsanwaltschaft München II äußerte sich am Donnerstag nicht zur Frage, welche Objekte konkret betroffen waren, da die Maßnahmen nicht abgeschlossen seien, wie ein Sprecher sagte. Die Behörde hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. Mit den Aktionen will sie nach eigenen Angaben klären, wer an der Verwendung der manipulierten Abgas-Software und an Falschangaben beteiligt gewesen sei.

Stellungnahme des VW-Konzerns

Zur Berichterstattung des Handelsblatts über die Durchsuchung bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day hat der Volkswagen-Konzern wie folgt Stellung genommen:

„Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel. Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrücklich hervorgehoben. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen."

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