Opel Bochum breit

Nach dem Ärger um Abfindungen der einstigen Mitarbeiter in Bochum, lässt Opel diese neu berechnen. (Bild: Opel)

Für 800 Ex-Mitarbeiter der GM-Tochter waren in dem zwischen Sozialtarifvertrag individuelle “Pensionsbrücken” bis zum frühesten Renteneintrittsalter errechnet worden. Die basierten auf dem Grundsatz, dass sie bis dahin 80 Prozent ihrer zuletzt erhaltenen Nettobezüge bekommen sollten. Über die Höhe der Auszahlungsbeträge ist es bereits Anfang des Jahres in vielen Fällen zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten gekommen, berichtet die WAZ.

Der Autobauer hat mittlerweile Nachbesserungsversuche unternommen. Trotz dieser Neuberechungen sind viele Fälle noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor strittig, ob bei den Berechnungen alle Einkünfte eines Mitarbeiters beziehungsweise einer Lebensgemeinschaft berücksichtigt werden.

Vor allem aber fühlen sich Schwerbehinderte bei den Abfindungen von dem Autobauer ungerecht behandelt. Die klagen jetzt auf Nachzahlungen im höheren fünfstelligen Bereich.

Hintergrund: Der Rüsselsheimer Autohersteller zahlt Abfindungen bis zum frühestens Renteneintrittsalter. Da das aber bei Schwerbehinderten schon früher eintritt als bei Nichtbehinderten, fallen die Abfindungen geringer aus. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs darf das nicht sein. Dies sei diskriminierend.

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gp

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