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Der nun wieder freigelassene Porsche-Manager muss Ausweis und Reisepass abgeben darf vorerst das Land nicht verlassen darf. (Bild: Pixabay)

Die Ermittlungen seien so weit fortgeschritten, dass eine Entlassung aus der U-Haft unter Auflagen vertretbar sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörde selbst hatte den Antrag gestellt, die Verteidigung hatte ihre Haftbeschwerde zurückgenommen.

Der Manager war nach einer Durchsuchungsaktion bei Porsche im April festgenommen worden und saß seither wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Ermittler hatten damals mehrere Standorte des Autobauers, darunter auch den Stammsitz in Stuttgart-Zuffenhausen, durchsucht und Unterlagen sichergestellt.

Zu den Auflagen gehört nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der Manager Ausweis und Reisepass abgeben muss und das Land nicht verlassen darf. Zudem darf er vorerst keinen Kontakt zu anderen Beschuldigten in den Diesel-Verfahren gegen Porsche und Audi und auch nicht zu Zeugen oder potenziellen Zeugen aufnehmen.

Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung. Hintergrund sind mögliche Manipulationen der Abgasreinigung von Dieselautos. Porsche musste wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bereits zehntausende Fahrzeuge zurückrufen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen richten sich gegen insgesamt drei Beschuldigte. Neben dem inhaftierten Manager hat die Justiz auch einen amtierenden Vorstand der Porsche AG sowie einen ehemaligen Mitarbeiter im Visier. Porsche weist die Vorwürfe zurück.

Damit sitzt mit Audi-Vorstandschef Rupert Stadler derzeit nur noch ein hochrangiger Automanager in Untersuchungshaft. Ein ehemaliger Audi-Motorenentwickler war vor rund einem Monat entlassen worden, einer seiner früheren Mitarbeiter schon im November 2017.

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dpa