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Seit November 2018 im Gefängnis: Jetzt bleibt der 64-jährige frühere Top-Manager Ghosn vorerst doch in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht in Tokio hatte kurz zuvor dem Antrag seines Verteidigers auf Freilassung auf Kaution stattgegeben. (Bild: Renault)

Der in Japan inhaftierte Automanager Carlos Ghosn darf nach Gerichtsangaben die Untersuchungshaft vorerst doch nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag (5. März 2019) gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts in Tokio, Ghosn auf Kaution freizulassen, Einspruch erhoben.

Damit bleibt der 64-jährige frühere Top-Manager der Autoallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi vorerst in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht in Tokio hatte kurz zuvor dem Antrag seines Verteidigers auf Freilassung auf Kaution stattgegeben. Die Kautionssumme wurde auf eine Mrd Yen (7,9 Mio Euro) festgesetzt. Ghosn akzeptierte die Bedingung, wonach am Hauseingang eine Überwachungskamera installiert werden muss. Nun muss das Gericht über den Einspruch der Staatsanwaltschaft entscheiden, erst dann kann Ghosn freikommen.

Der 64-Jährige, der Nissan vor der Pleite gerettet und zusammen mit Renault und Mitsubishi eine mächtige internationale Autoallianz geschmiedet hatte, war am 19. November 2018 wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen in Tokio festgenommen und später angeklagt worden. Zudem soll er laut der japanischen Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Ghosn hat seine Unschuld beteuert und vermutet einen Komplott gegen ihn.

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dpa