Der Autobauer habe keine irreführende Werbung verbreitet, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Die Umwelthilfe hatte dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse getäuscht zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Die Umwelthilfe habe nicht dargelegt, was die Irritation der Verbraucher hervorrufe.
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dpa