hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. (Bild: Volkswagen)

Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch (24. Januar) als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). Das Klagerecht von Umweltverbänden betreffe nur ortsfeste Anlagen, keine bereits genehmigten Produkte, hatten die Anwälte des beigeladenen VW-Konzerns argumentiert.

Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen.

Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

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dpa