Abgase, Auspuff

(Bild: Stefan Redel - Fotolia.com)

Eine Abschalteinrichtung müsse eine "absolute Ausnahme" sein und diese sei klar definiert, sagte ein Sprecher am Mittwoch (20.4.) in Berlin. Wenn Hersteller die Grenze für ein Aktivieren der Abgasreinigung erst bei 10 oder 20 Grad zögen, entspräche dies nicht den Regeln der Europäischen Union.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR (Mittwoch) soll so etwas bei einer großen Nachmessung des Kraftfahrt-Bundesamts bei mehr als 50 Modellen verschiedener Hersteller aufgefallen sein. Diese wurde nach dem VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte gestartet. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums verwies erneut darauf, dass es zu den Nachmessungen noch kein Gesamtergebnis gebe. Zu Zwischenergebnissen könne er nichts sagen. Wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, ist weiter unklar.

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dpa