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Anleger sehen sich wegen der Kursturbulenzen durch die geplatzte Volkswagen-Übernahme fehlinformiert, da sie viel verloren. 2017 soll eine Musterklage stattfinden. (Bild: VW)

Der Bundesgerichtshof habe die Nichtzulassungsbeschwerde von Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen, teilte die Porsche SE (PSE) mit. Die Kläger hatten Schadenersatz von 1,2 Milliarden Euro gefordert (KZR 73/15). Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist diese Klage nun rechtskräftig vom Tisch.

Ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten um die geplatzte VW-Übernahme damit nicht. Vor dem Oberlandesgericht Celle startet 2017 ein Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16). Bei einem solchen Prozess wird ein Kläger als Musterkläger ausgewählt. An dem Urteil können sich die Richter für andere Klagen dann orientieren.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und versucht, den größeren Konzern zu schlucken. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke an VW abgeben.

Wegen der heftigen Kursturbulenzen in dieser Zeit verloren einige Anleger viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.

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dpa