Volkswagen Wolfsburg

Die VW-Ermittler tappen bei der Abgas-Schuldfrage noch weitgehend im Dunkeln. (Bild: Volkswagen)

Die vom VW-Aufsichtsrat beauftragte US-Kanzlei Jones Day hat bei ihren Ermittlungen bisher nicht vollständig klären können, wie es zum Einsatz des Betrugsprogramms kam. Der Verstoß lässt sich derzeit nur auf Abteilungen und verschiedene Personen eingrenzen, nicht aber in der Kette der Geschehnisse restlos rekonstruieren.

Ausschließen kann Jones Day bislang eine Mitschuld des Vorstands um Ex-Chef Martin Winterkorn. Das erfuhr dpa aus voneinander unabhängigen Quellen. Ein VW-Sprecher sagte am Freitag in Wolfsburg: "Wir können uns nicht zu den Untersuchungen von Jones Day äußern."

Damit ist trotz der umfangreichen internen Ermittlungen noch immer offen, ob nun einzelne VW-Entwickler aus eigenem Antrieb heraus den fatalen Fehler begingen - etwa weil sie ihren Ingenieurstolz verletzt sahen - oder ob sie womöglich doch auf direkte Anweisung handelten.

 

Die Kanzlei wollte dem sogenannten Diesel-Ausschuss des Aufsichtsrats ihren umfangreichen Zwischenbericht vergangenen Sonntag (10. April) vorlegen. Das Treffen fiel jedoch aus. Inzwischen hat der Stand der Aufklärung den Diesel-Ausschuss verlassen und ist als zentrales Thema wieder im erweiterten Kreis der VW-Kontrolleure angekommen.

Volkswagen hatte wiederholt erklärt, sich bis spätestens Ende April zur Schuldfrage zu äußern. Dieser "substanzielle Bericht" sollte darlegen, wie die Ereignisse um den Einsatz des Betrugsprogramms abliefen und welche Abteilungen und Hierarchien eingebunden waren.

Die Ergebnisse der dpa-Recherchen erhärten, konkretisieren und stützen ein Bild, das sich Anfang März bereits abzeichnete. Damals verfasste der Konzern eine juristische Erwiderung auf Anlegerklagen, die dem Vorstand um Winterkorn eine Mitschuld unterstellten.

In dem vertraulichen Schriftsatz argumentieren die VW-Anwälte, dass der gesamte Vorstand erst wenige Wochen vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Affäre im September 2015 von den Manipulationen wusste. Andere Sichtweisen seien Behauptungen "ins Blaue hinein".

In der Klageerwiderung steht: "Die Entscheidung, die Motorsteuerungssoftware zu verändern, wurde vielmehr von VW-Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen des Bereichs Aggregate-Entwicklung getroffen." Der Konzern sprach in einer Mitteilung Anfang März von einer "Gruppe von Personen, die im Einzelnen aktuell noch ermittelt werden".

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dpa