VW, Volkswagen, Abgasskandal

Teil des Vergleichsentwurfs ist laut VW auch ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf bestimmte US-Strafvorschriften. (Bild: VW)

Die Wolfsburger sind nach eigenen Angaben in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem US-Justizministerium und der US-amerikanischen Zollbehörde, um einen Vergleich zu erzielen und damit einen Schlussstrich unter die strafrechtlichen Ermittlungen in den USA zu ziehen.

Dazu hat der DAX-Konzern einen konkreten Vergleichsentwurf mit den genannten US-Behörden ausgehandelt, der Bußgeld- und Strafzahlungen von insgesamt rund 4,3 Milliarden US-Dollar sowie Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance- und Kontrollsysteme einschließlich der Bestellung einer unabhängigen Aufsichtsperson für die kommenden drei Jahre vorsieht.

Übersteigen Zahlungsverpflichtungen Rücklagen?

Teil dieses Vergleichsentwurfs ist laut VW auch ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf bestimmte US-Strafvorschriften sowie eine Beschreibung der Fakten, auf deren Grundlage die Strafzahlungen zu leisten sind. Sollte solch ein Vergleich tatsächlich zustande kommen, würden die Zahlungsverpflichtungen die bestehenden Rückstellungen jedoch aller Voraussicht nach übersteigen, hieß es weiter. Wie hoch die Belastung für das Jahresergebnis 2016 konkret ausfallen wird, hänge jedoch von einer Reihe weiterer Faktoren ab und lasse sich daher derzeit noch nicht genau sagen.

Volkswagen hatte bereits Zivilklagen mit Verbrauchern, Regulierern, dem Generalstaatsanwalt und Händlern beigelegt und muss dafür wohl 17 Milliarden US-Dollar zahlen. Bislang hat VW für die Kosten des Abgasskandals Rückstellungen von 18,2 Milliarden Euro gebildet.

Warten auf Zustimmung

Der Abschluss eines solchen Vergleichs steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sowie der Zustimmung der Organe weiterer betroffener Konzern-Gesellschaften. Die zuständigen Gremien werden sich laut VW möglicherweise noch im Laufe des heutigen Tages bzw am morgigen Mittwoch mit der Sache befassen. Zudem steht eine Vergleichsvereinbarung unter dem Vorbehalt der Ausfertigung durch die zuständigen US-Behörden sowie der Genehmigung durch die zuständigen US-Gerichte.

Auch auf die Porsche Holding würde der Vergleich Auswirkungen haben: Aufgrund der Kapitalbeteiligung der Porsche Automobil Holding SE an der Volkswagen AG von derzeit 30,8 Prozent würde sich der Vergleich ergebnisbelastend auf das Konzernergebnis 2016 der Porsche SE auswirken. Eine Unterschreitung des bisher kommunizierten Ergebniskorridors von 1,4 bis 2,4 Milliarden Euro nach Steuern schließt die Porsche SE daher nicht aus.

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