VW Vorstand

Der VW-Vorstand soll auf der Hauptversammlung Ende Juni entlastet werden. (Bild: Volkswagen)

Das teilte der Konzern in Wolfsburg mit. Aufsichtsrat und Vorstand betonten aber, dass der Vorschlag unter dem Vorbehalt stehe, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni keine neuen Erkenntnisse ergeben.

„Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik.“ Der Aufsichtsrat habe prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand „eindeutige und schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festzustellen sind“, hieß es.

Der Mitteilung war eine Aufsichtsratssitzung am Dienstagabend vorausgegangen, bei der die VW-Kontrolleure „intensiv“ um eine Lösung gerungen hätten, hieß es aus dem Umfeld des Gremiums. Diesen Donnerstag muss die Einladung für das Aktionärstreffen erfolgen.

Meist ist die Entlastung von Vorständen in Aktiengesellschaften nur ein formeller Akt. In unruhigen Zeiten ist die Abstimmung der Eigentümer für die oberste Chefetage aber eine Stunde der Wahrheit. Denn ohne deren Vertrauen kann am Ende auch die Entlassung stehen.

Inmitten der größten Krise der Konzerngeschichte können bei Volkswagen längst auch eigentlich rein formale Aspekte eine besondere Brisanz entwickeln. Ein gutes Beispiel dafür ist die Frage zur Entlastung der Vorstände für das Krisenjahr 2015. Denn während die Frage vor allem in guten Geschäftsjahren eine mehr oder weniger obligatorische ist, ist sie nun zu einem heiklen Politikum geworden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Warum muss ein Vorstand entlastet werden? Letztlich bedeutet eine Entlastung, dass die Geschäftstätigkeit eines Organs im Konzern gebilligt wird. Bei Europas größtem Autobauer Volkswagen müssen die stimmberechtigten Aktionäre bei der Hauptversammlung darüber entscheiden. Geregelt ist die Entlastung durch das Aktiengesetz. Die Hauptversammlung billigt auf diese Weise, wie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die Gesellschaft verwaltet haben. Die Entlastung enthält aber keinen Verzicht auf mögliche Schadenersatzansprüche.

Doch was passiert, wenn ein Vorstand nicht entlastet wird? Eine abgelehnte Entlastung ist nichts ist im Grunde nichts anderes als eine Missbilligung der geleisteten Arbeit. Der öffentliche Vertrauensentzug kann eine Signalwirkung gegenüber Außenstehenden, etwa dem Kapitalmarkt, Kreditgebern oder sonstigen Gläubigern haben. Gründe dafür sind meist grobe Pflichtverletzung bis hin zur attestierten Unfähigkeit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Dann kann der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder sogar entlassen.

Welche rechtliche Bindung haben Entlastungsbeschlüsse? Ein Entlastungsbeschluss kann prinzipiell nachträglich angefochten werden. Etwa dann, wenn das Verhalten des Vorstands einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet. Das gilt auch für den Fall, dass der Vorstand gegen den Corporate Governance Kodex, das gültige Regelwerk für eine gute Unternehmensführung bei Börsenunternehmen, verstoßen hat. Dann kann ein Entlastungsbeschluss sogar nichtig sein.

 

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dpa