„Es gibt ein blaues Auge - die Amerikaner werden unangenehm sein“, meint Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen. Ein Vergleich dürfte zwar wegen der niedrigeren Zahl betroffener Autos erheblich geringer ausfallen als bei den etwa 480.000 Wagen mit kleineren 2,0-Liter-Motoren. Hier zahlt VW bis zu 15,3 Milliarden US-Dollar (aktuell 13,6 Mrd Euro), um Rechtsstreits beizulegen. In der Summe sind neben Schadenersatz und Kosten für Umrüstung oder Rückkauf illegaler Wagen fast fünf Milliarden Dollar enthalten, die VW in US-Umweltfonds einzahlen muss. Auch wenn man bei den 3,0-Liter-Dieseln glimpflicher davon kommen dürfte - günstig wird es wohl nicht werden.

Die Wiedergutmachung für die Kunden dürfte wegen der größeren und teureren Wagen höher ausfallen, gibt Dudenhöffer zu bedenken. „Es dürfte sich - je nachdem, ob man eine akzeptierte Techniklösung findet - im höheren dreistelligen Millionen- oder einstelligen Milliardenbereich abspielen.“ Bislang hat VW 16,2 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Fest steht bereits: Im Gegensatz zu den Kosten für den als „Liefergate“ bezeichneten Streit mit den Firmen der Prevent-Gruppe, den Analysten auf rund 100 Millionen Euro schätzen, geht es in den USA um richtig viel Geld.

Was droht VW sonst noch in den USA?

Es gibt etliche weitere juristische Baustellen. Direkt nachdem die vorläufige Einigung auf den Milliarden-Vergleich erzielt worden war, legten US-Bundesstaaten nach. Maryland, Massachusetts, New York und Pennsylvania klagen wegen Verstößen gegen Umweltgesetze. Der Bundesstaat Washington verhängte bereits eine Strafe von 176 Millionen Dollar. VW strebt auch hier einen Vergleich an, spätestens am 1. November sollen die Verhandlungen beginnen. Weitere US-Staaten könnten noch Ansprüche anmelden, dann würde es noch teurer.

Zudem ermittelt die US-Justiz immer noch wegen möglicher krimineller Vergehen, sodass nach wie vor das Damoklesschwert strafrechtlicher Konsequenzen über dem Konzern hängt. Darüber hinaus ist der 15-Milliarden-Vergleich auch noch nicht in trockenen Tüchern. Bis zum 16. September haben Kunden Zeit zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Richter Breyer wird sich bei einer Anhörung am 18. Oktober noch einmal genau über alle Entwicklungen informieren lassen und dann eine endgültige Entscheidung treffen, ob er dem Vergleich zustimmt.

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dpa