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Der VW-Vorstand mit Matthias Müller an der Spitze hält Vorwürfe für unbegründet, der Konzern habe die möglichen Folgen des Abgasskandals zu spät an die Kapitalmärkte gemeldet. (Bild: VW)

Entsprechend habe die Volkswagen Aktiengesellschaft am Mittwoch (2. März) beim zuständigen Landgericht Braunschweig Klageerwiderung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten eingereicht. Vorausgegangen sei der Klageerwiderung eine sorgfältige Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten. Nach den vorliegenden Ergebnissen sehe sich der VW-Vorstand in seiner Auffassung bestätigt, dass man die kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Die inzwischen anhängigen Aktionärs-Klagen halte man demzufolge für unbegründet.

In einer entsprechenden Pressemitteilung geht der Autobauer dezidiert auf die zeitlichen Abläufe um den 18. September ein, jenem Tag, an dem die Abgasbetrügereien der Wolfsburger in den USA bekannt wurden. Bis zu diesem Tag habe es keinerlei Anzeichen für börsenkursrelevante Informationen gegeben. Damals sei von einer überschaubaren Anzahl betroffener Fahrzeuge in Größenordnung von etwa 500.000 Fahrzeugen auszugehen gewesen und von entsprechenden Bußgeldern in einem „zweistelligen oder unteren dreistelligen Millionen-Bereich“.   Als sich das mögliche Ausmaß mit milliardenschweren Belastungen erstmals gezeigt habe, habe man am 22. September die unverzüglich ad-hoc gemeldet.

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