Mercedes S-Klasse Produktion Sindelfingen

Produktion der Mercedes S-Klasse in Sindelfingen. (Bild: Daimler)

In den Verfahren ging es darum, ob bei Werkverträgen ein einklagbares Arbeitsverhältnis beim Auftraggeber entstehen kann, wenn der eingesetzte Mitarbeiter der Auffassung ist, es läge tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vor, die beauftragte Firma aber eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung besitze. Das BAG habe nun in letzter Instanz geurteilt, dass solche Klagen nicht begründet seien. Das Vorliegen einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verhindere, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und dem vermeintlichen Entleiher zustande komme.

Das BAG bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Vorgehens vieler Firmen, die Aufträge an externe Dritte vergeben, stellt Daimler fest. Die Abwicklung von Werkverträgen bei Daimler sei damit korrekt gewesen.

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