Die Mitgliedsunternehmen der Paneuropäischen eRoaming-Initiative.

Die Mitgliedsunternehmen der Paneuropäischen eRoaming-Initiative. (Bild: Hubject)

Wie es in einer aktuellen Mitteilung der Berliner Hubject GmbH heißt, einem Joint Venture aus Unternehmen der Energie,- Technologie- und Automobilbranche, soll die paneuropäische Initiative Elektroautofahrern das anbieter- und grenzüberschreitende Laden von Fahrzeugen durch nur einen Fahrstromvertrag künftig weiter vereinfachen. eRoaming-Plattformen fungieren im Elektromobilitätsmarkt als Bindeglieder zwischen verschiedenen Marktakteuren. Betreiber von Ladeinfrastrukturen werden über diese Business- und IT-Plattformen mit Fahrstromanbietern und Fahrzeugherstellern vernetzt. Diese Vernetzung ermöglicht Elektroautofahrern das unkomplizierte Laden an Ladestationen außerhalb des Ladenetzwerkes ihres Anbieters.

Die fünf Plattformen haben in verschiedenen europäischen Ländern bereits Lösungsangebote im Bereich eRoaming etabliert. Mit der im Herbst 2014 ins Leben gerufenen Paneuropäischen Initiative treiben die Partner nun gemeinsam mit mehr als 30 weiteren Unternehmen verschiedenster Branchen die Vernetzung der einzelnen Plattformen voran. Im Ergebnis sollen so die Hürden für die Nutzung von Elektrofahrzeugen verringert und eine interoperable Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Im ersten Schritt werden die Plattformbetreiber die zum Auffinden von Ladestationen benötigten Geodaten ihrer angeschlossenen Ladestationsbetreiber konsolidieren. Noch in diesem Jahr soll auch das Laden von Elektrofahrzeugen an Stationen dieser fünf eRoaming-Plattformen durch das so genannte „Interroaming“ ermöglicht werden.

Mit ihrem Engagement zur Vernetzung der Plattformen kommen die Mitgliedsunternehmen der Paneuropäischen eRoaming-Initiative auch dem ausdrücklichen Wunsch der Politik nach, heißt es weiter. So habe die Europäische Kommission in der Direktive „Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ kürzlich formuliert: „Die Betreiber von Ladestationen dürfen den Kunden Leistungen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen auf Vertragsbasis, auch im Namen und Auftrag anderer Dienstleister, erbringen.“

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