Daimler Zentrale Stuttgart

Daimler hält die Klagen der Anleger für unbegründet und will sich gegen die Vorwürfe mit "allen juristischen Mitteln verteidigen", so ein Konzernsprecher. (Bild: Daimler)

Dies bestätigte das Landgericht Stuttgart auf Anfrage. Hinter den Klagen stehen unter anderem verschiedene Fonds. Hinzu kommt noch eine Reihe weiterer neuer Verfahren, in denen es aber um geringere Beträge geht. Insgesamt verlangen Daimler-Anleger in diversen Verfahren am Landgericht Stuttgart inzwischen deutlich mehr als eine Milliarde Euro Schadenersatz von dem Autobauer.

Im Kern geht es - wie auch bei den zahlreichen Klagen gegen den VW-Konzern und dessen Dachgesellschaft Porsche SE - um den Vorwurf, die Märkte seien zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre informiert worden. Dadurch seien die Daimler-Aktien, die die Anleger gekauft haben, zum damaligen Zeitpunkt viel zu teuer gewesen. Daimler weist die Vorwürfe zurück. "Wir halten die Klagen für unbegründet und werden uns gegen die Vorwürfe mit allen juristischen Mitteln verteidigen", sagte ein Sprecher.

Um die Vielzahl von Fällen bewältigen zu können, hatte das Stuttgarter Gericht Anfang des Jahres extra zwei Spezialkammern eingerichtet, die die Daimler- sowie die VW- und die PSE-Fälle bearbeiten.

Den Vorwurf der Behörden, in den Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz eine illegale Abgastechnik verwendet zu haben, weist Daimler ebenfalls zurück. Der Autobauer kooperiert aber nach eigenen Angaben mit den Behörden und spielt bei Hunderttausenden Fahrzeugen ein Software-Update auf. Die Rückrufe und diverse Verfahren haben den Konzern schon Milliarden gekostet. Ende Oktober will sich der Bundesgerichtshof erstmals mit einem Daimler-Fall beschäftigen. Dabei geht es aber um Schadenersatz für Autobesitzer, nicht für Anleger.

In einem Streit mit Anlegern in den USA, die eine Sammelklage eingereicht hatten, haben sich die Parteien inzwischen auf einen Vergleich geeinigt. Der sieht vor, dass Daimler 19 Millionen Dollar (16 Millionen Euro) zahlt, um den Streit beizulegen.

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dpa