Fahrzeuge auf einem Stellplatz

Geht es nach dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, soll die aktuelle Mehrwertsteuersenkung auch für Fahrzeuge gelten, die 2021 ausgeliefert werden.

In Briefen an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz regte der ZDK eine befristete Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent über den 31. Dezember hinaus an. Als Alternative sei auch denkbar, die Senkung auf vor dem Stichtag 1. Januar 2021 bestellte Ware anzuwenden, schlug der ZDK vor.

Weder der Automobilhändler noch dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs. Gründe für eine Auslieferung erst im neuen Jahr seien lange Lieferzeiten, aber auch geschlossene Schalter oder die eingeschränkten Öffnungszeiten zum Jahresende in vielen Zulassungsstellen.

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dpa