Daimler Bremen

Bis 2030 sei die Beschäftigung bei Daimler gesichert, betriebsbedingte Kündigungen blieben weiterhin ausgeschlossen, teilte Daimler am Dienstag (28. Juli) mit. (Bild: Daimler)

Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat hätten sich auf Eckpunkte zur Reduzierung der Personalkosten und zur Beschäftigungssicherung geeinigt, teilte Daimler mit. Wesentliche Punkte: Die Arbeitszeit wird reduziert, die Prämie gestrichen und das sogenannte tarifliche Zusatzgeld automatisch in freie Tage umgewandelt.

Der Konzern reagiere damit auf die deutliche Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie. Gesamtbetriebsratschef Michael Brecht sprach von einem "deutlichen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung und Stabilisierung unserer Finanzlage". Niemand solle sich in seiner Existenz bedroht fühlen. "Mehr noch: Beschäftigung bei Daimler bleibt bis 2030 gesichert, und betriebsbedingte Kündigungen bleiben ausgeschlossen", betonte Brecht. Der Automobilwoche sagte er, man rede über ein Einsparvolumen von 450 Millionen Euro. Das sei ein Einmaleffekt, der einen zeitlichen Puffer verschaffe. "Das trägt für ein Jahr zur Entspannung bei, kann aber nicht die ganzen anstehenden Themen lösen", sagte Brecht.

Im Detail soll die Arbeitszeit der Beschäftigten in der Verwaltung und den sogenannten produktionsnahen Bereichen - zum Beispiel in der Logistik - in Deutschland von Oktober an in der Regel um zwei Stunden pro Woche gekürzt werden, für ein Jahr und ohne Lohnausgleich. Das entspricht einer Reduzierung um rund 5,7 Prozent. Die Produktion bleibt hier außen vor.

Für sämtliche Beschäftigten in Verwaltung und Produktion fällt zudem die Prämie für das Jahr 2020 weg. Die sogenannte Ergebnisbeteiligung wird stets im Frühjahr für das zurückliegende Jahr ausgezahlt. Wegen des schwachen Ergebnisses 2019 war sie in diesem Jahr allerdings schon deutlich niedriger ausgefallen als in den Vorjahren.

Das sogenannte Tarifliche Zusatzgeld, das einmal im Jahr gezahlt wird, gibt es 2021 ebenfalls nicht - es wird für alle verpflichtend in bezahlte Freistellungstage umgewandelt. Normalerweise können die Beschäftigten zwischen den Varianten wählen.

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dpa