Betroffen sei eine Zahl an Mitarbeitern mehrerer Bereiche insgesamt im niedrigen vierstelligen Bereich, teilte eine Sprecherin mit. Für sie gelte von April 2021 an die tariflich geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche. Zuvor hatten die Stuttgarter Nachrichten darüber berichtet.
Ausgenommen von der Kündigung seien bestimmte Führungskräfte sowie sogenannte Funktionsträger in gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen - zum Beispiel Mitarbeiter der Feuerwehr, Arbeitssicherheit oder Rettungssanitäter.