Der Autobauer hat nun den Rechtsstreit wegen des Systems, das bei der Fahrt mit offenem Verdeck den Nacken- und Kopfbereich wärmen soll, endgültig verloren. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2016 sei für den Autobauer überraschend gekommen, wie der Konzern gegenüber AUTOMOBIL PRODUKTION mitteilte. Mercedes hatte nach eigener Aussage zuvor mehrere Vorinstanzen in einem Patentverletzungsverfahren gewonnen.
So sondiere Daimler derzeit auch noch, welche Folgen das BGH-Urteil nun konkret habe und welche Maßnahmen der OEM ergreifen müsse. Nach Insider-Informationen, die AUTOMOBIL PRODUKTION vorliegen, darf der Premiumhersteller keine Neuwagen, die mit dem Airscarf ausgerüstet sind, mehr ausliefern. Auch ist die Rede davon, dass selbst Gebrauchtwagen, die über dieses Komfortmerkmal verfügen, nicht weiter verkauft werden dürfen. Auf Anfrage von AUTOMOBIL PRODUKTION konnte Daimler dies jedoch noch nicht bestätigen. Allerdings sind von dem möglichen Verkaufsstopp - nach aktuellen Stand - nur Fahrzeuge in Deutschland betroffen.
Aktuell bietet Mercedes die Nackenheizung in allen Cabrios an. Vom Auslieferungsstopp sind also SLC, SL, E- und S-Klasse-Cabrio direkt betroffen. Das neue C-Klasse-Cabrio kommt erst im Sommer auf den Markt. Erstmals wurde die Nackenheizung im zweiten SLK angeboten, der ab 2004 gebaut wurde.