Daimler, Mercedes-Stern

Die Umwelthilfe wirft dem Daimler vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. (Bild: Daimler)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Frühjahr eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Am 20. Dezember werde die Klage (Az.: 34 O 21/16 KFH) nun verhandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag (7. November).

Bei der Klage geht es um angeblich falsche Werbeaussagen über saubere Dieselmotoren der C-Klasse. Angefochten wird unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Eine Daimler-Sprecherin meinte hierzu: "Die Klage halten wir für unbegründet. Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück."

Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar einen Entzug der Typgenehmigung des Modells gefordert. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Wagen bei seiner groß angelegten Nachprüfung im April hingegen nicht beanstandet.

Die Umwelthilfe kritisiert schon länger eine Einrichtung, die in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird. Sie hatte in einem Rechtsgutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen. Auch ein Gutachten für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag war zu diesem Schluss gekommen.

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dpa