Der Richter stellte fest: Die Strafen, die aus Klagen der Kunden und aus Maßnahmen der Bundesbehörden resultierten, seien genug.
Mit der jüngsten Entscheidung im Volkswagen-Dieselskandal wurde womöglich ein beträchtliches juristisches Risiko für den Autobauer aus dem Weg geschafft - nämlich das Risiko, dass die Bundesstaaten einzeln mit Bezugnahme auf den Clean Air Act und andere US-Umweltgesetze gegen Volkswagen klagen.
Es ist schon knapp zwei Jahre her, dass Volkswagen zugeben musste, knapp 600.000 manipulierte Dieselfahrzeuge in den USA auf die Straßen geschickt zu haben. Mithilfe einer illegaler Software wurden die Abgastests getäuscht, so dass die Emissionen der Autos wesentlich höher waren als erlaubt.
Richter Charles Breyer verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Strafen und Zivilbußen in Höhe von 4,3 Milliarden Dollar und die separaten Vereinbarungen, nach denen VW zwei Milliarden Dollar in Technologie für Elektroautos steckt und 2,9 Milliarden Dollar in einen Umweltfonds einzahlt. Außerdem nannte er die Rückrufe oder Reparaturen betroffener Fahrzeuge. Im übrigen stünden Wyoming rund acht Millionen Dollar aus dem Fonds zu.
Wyoming könne nicht separat unter Berufung auf den Clean Air Act klagen, stellte Richter Breyer fest. Denn in dem Fall, dass die Vergehen den Produktionsprozess eines Fahrzeugs betreffen, sei die Umweltbehörde EPA zuständig und nicht die Staaten.
Gute Voraussetzung bei Klagen anderer Staaten
Wyomings Generalstaatsanwalt Peter Michael regierte nicht auf die Bitte um eine Stellungnahme. Neun andere Staaten gehen auf Basis staatlicher Umweltgesetze juristisch gegen Volkswagen vor. Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Urteil in San Francisco. Wie das Unternehmen mitteilte, will es das Urteil dafür nutzen, um Klagen anderer Staaten, beginnend mit Illinois, Minnesota und Ohio, abweisen zu lassen.
Ein Sprecher des Generalstaatsanwalts von Ohio sagte, man werde vor Gericht antworten. Die Staatsanwaltschaften von Minnesota und Illinois reagierten gaben auf Anfrage keine Stellungnahme. Weitere Staaten, die gegen Volkswagen klagen, sind Alabama, Missouri, Montana, New Hampshire, Tennessee und Texas. Diese Fälle liegen bei staatlichen Gerichten und nicht bei Breyer in San Francisco.
Volkswagen hat Streitigkeiten mit anderen Staaten wie Maine, Massachusetts, New York und Pennsylvania um Emissionen separat beigelegt. Die Emissionsvorschriften dieser Staaten sind denen Kaliforniens nachempfunden und strenger als in Wyoming.