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Richter werteten die sogenannten Berichtigungskoeffizienten als Änderung der Grenzwerte, die die EU-Kommission nicht in eigener Regie hätte machen dürfen. Die EU-Kommission hat das Urteil inzwischen angefochten, reagierte nun doch mit einem neuen Vorschlag. (Bild: Pixabay)

Im Streit über zu lasche Vorgaben für Auto-Abgastests auf der Straße nimmt die EU-Kommission einen neuen Anlauf. Ein halbes Jahr nach einer Schlappe vor dem EU-Gericht machte die Brüsseler Behörde am Freitag einen neuen Gesetzesvorschlag, dem das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten in den nächsten Monaten zustimmen sollen. Inhaltlich soll sich aber nichts an den heutigen Regelungen ändern.

Im Kern geht es darum, ob Autos nach Euro-6-Norm den Grenzwert für Stickoxide von 80 mg/km einhalten. Nach dem Abgasskandal waren 2017 neben Labortests auch Messungen im normalen Fahrbetrieb eingeführt worden, genannt RDE-Tests. Bei der Umstellung gelten aber zunächst Umrechnungsfaktoren, so dass der Messwert über dem Grenzwert liegen darf: Statt 80 mg liegt die Schwelle vorerst mehr als doppelt so hoch, bei 168 g. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten.

Gegen diese Regel zogen die schadstoffgeplagten Städte Paris, Brüssel und Madrid vor das EU-Gericht und bekamen im Dezember Recht. Die Richter werteten die sogenannten Berichtigungskoeffizienten als Änderung der Grenzwerte, die die EU-Kommission nicht in eigener Regie hätte machen dürfen.

Die Kommission hat das Urteil inzwischen angefochten, reagierte nun doch mit einem neuen Vorschlag. Aus Sicht der Behörde rügte das Gericht nur die Art und Weise, wie die „Übereinstimmungsfaktoren“ festgelegt wurden, nämlich in einem technischen Ausschuss. Deshalb schlägt sie nun ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren vor. Die Umrechnungsfaktoren sollten dabei aber gleich bleiben, „um stabile Verhältnisse für die lokalen Behörden und die Automobilbranche zu schaffen“, erklärte die Kommission.

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dpa