Peter Gauweiler, Anwalt von Hatz, bestätigte eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung, wonach das Oberlandesricht München am Dienstag (26. Juni) entschieden habe, den Haftbefehl gegen Hatz außer Vollzug zu setzen. Dies sei laut Gauweiler "aus einer Reihe von Gründen dringend geboten" gewesen.
Hatz und seine Anwälte bestreiten bis heute den Vorwurf, Hatz habe in seiner Zeit beim VW-Konzern von den Manipulationen erfahren und habe das Ausmaß der Affäre vertuschen wollen.
Dem Vernehmen nach wurde für die Freilassung eine Kaution von drei Millionen Euro festgesetzt, außerdem darf Hatz Deutschland nicht verlassen und musste seinen Pass abgeben. Zudem ist ihm jeglicher Kontakt zu zu Mitbeschuldigten oder Zeugen im Abgasskandal untersagt.
Das Gericht habe in seiner Entscheidung darauf verwiesen, dass Hatz kein Geständnis abgelegt habe, so der Bericht der Zeitung.