
Bewohner eines Mehrfamilienhauses mussten bisher oftmals auf eine gewünschte Ladestation für ihr E-Fahrzeug verzichten. Das soll sich nun ändern. (Bild: Webasto)
Derzeit bedarf es bei baulichen Veränderungen oft der Zustimmung aller Wohnungseigentümer einer Immobilie. Das soll sich ändern: unter anderem in Bezug auf den Einbau von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. Geht es nach dem Bundesjustizministerium sollten Mieter solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können.
"Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren", heißt es im neuen Gesetzentwurf des Ministeriums. Das Kabinett und der Bundestag müssen den Plänen allerdings noch zustimmen. "Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur", erklärt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Hintergründe der Novelle.
Auch in Zukunft soll die Eigentümerversammlung aber ein Wörtchen mitzureden haben. Sie kann etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert. Die Kosten für die Neuerungen soll zudem der Eigentümer tragen, dem sie zugutekommen.
Der Koalitionspartner signalisierte Zustimmung für die Pläne der SPD-Ministerin. "Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden", teilte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), mit. Die Neuerungen gewährleisten, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher beschlossen und somit umgesetzt werden können, ohne dass Mieter dadurch nicht in der Eigentümergemeinschaft durchsetzbare Ansprüche gegenüber dem Vermieter erlangen.
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