Der Supreme Court der USA lehnte einen Antrag von General Motors (GM) ab, sich mit der Thematik zu befassen. Der Autohersteller hatte das oberste US-Gericht aufgefordert, die Entscheidung einer unteren Instanz zu prüfen, wonach weitere Geschädigte das Unternehmen wegen des Debakels um defekte Zundschlösser grundsätzlich verklagen können. Nach der Entscheidung des Supreme Court können auf GM nun möglicherweise weitere Klagen in Milliardenhöhe zukommen.
Im Juli hatte ein Gericht entschieden, dass GM im Jahr 2009 während des Verkaufs seiner Aktivitäten im Zuge seiner Insolvenz den Defekt des Zündschlosses hätte veröffentlichen müssen. Dem Insolvenzrecht zufolge kann ein Unternehmen bei einem Verkauf jegliche Schulden oder auch Haftungsansprüche quasi abstreifen. Mögliche künftige Klagen, die Fälle von Zeiten vor dem Verkauf betreffen, sind dann rechtlich gleichsam irrelevant.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichts der USA könnten nun weitere Milliardenforderungen auf GM zukommen. Schätzungen von Konkursrichtern zufolge könnte sich die Summe auf mehr als 10 Milliarden US-Dollar belaufen. Die Summe könnte letztlich aber auch deutlich geringer ausfallen, wenn GM beispielsweise Vergleiche erzielen würde.
Mit dem Sicherheitsskandal um defekte Schlösser, die während der Fahrt in die Aus-Position springen können, wodurch dann Sicherheitsfunktionen wie Airbags, Servolenkung und Bremskraftverstärker ausfallen, werden inzwischen 124 Todesfälle in Verbindung gebracht. GM hatte Anfang 2014 knapp 2,6 Millionen ältere Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen und eingeräumt, sich trotz interner Hinweise auf Sicherheitsprobleme damit mehr als ein Jahrzehnt Zeit gelassen zu haben.
Der Autokonzern hat sich bereits mit dem US-Justizministerium, Aktionären und tausenden von Verbrauchern auf die Zahlung von insgesamt mehr als 2 Milliarden US-Dollar geeinigt.
Dow Jones Newswires