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General Motors zu dem unter anderem die Marke Chevrolet gehört hat vor Gericht einen Sieg errungen. (Bild: GM)

Zwar sei das im betroffenen Fahrzeug eingebaute Zündschloss "unverhältnismäßig gefährlich", stellte eine Jury fest. Schadensersatz gestand sie dem Kläger aber nicht zu.

Der Fehler am Zündschloss sei nicht ursächlich für den Unfall mit einem 2007er Saturn Sky im Januar 2014 in Louisiana. Fahrer und Beifahrer erlitten dabei leichte Verletzungen. Die Jury stellte aber fest, dass der Konzern es versäumt habe, seine Kunden über das Problem zu informieren.

Mit dem Urteil endete das zweite von sechs Verfahren in diesem Jahr, die Muster für mögliche weitere Vergleiche zwischen GM und Klägern liefern sollen.

GM hatte sich trotz interner Hinweise auf Sicherheitsprobleme mit dem Rückruf der defekten Fahrzeuge mehr als ein Jahrzehnt Zeit gelassen. Im September gestand der Konzern sein Fehlverhalten ein und erzielte eine umfangreiche Einigung.

In dem aktuellen Verfahren sah sich aber auch der Kläger als Sieger. Sein Anwalt beurteilte die Feststellung, dass das Fahrzeug einen gefährlichen Defekt aufwies und GM nicht angemessen gewarnt habe, als Erfolg für die Verbraucher. GM hielt dagegen: Die Jury habe erkannt, dass es sich nur um einen unbedeutenden Unfall gehandelt habe, der absolut nichts mit dem Zündschloss zu tun hatte. Vielmehr habe der Fahrer auf der vereisten Straße die Kontrolle über das Auto verloren.
 

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