Eberspächer Stammsitz in Esslingen

Eberspächer und Webasto haben mit Preisabsprachen laut EU-Kommission zulasten der Automobilindustrie und letztlich der Auto- und Lastwagenkäufer agiert. (Bild: Eberspächer)

Der Abgas- und Klimaanalagen-Spezialist habe mehr als zehn Jahre lang mit seinem bayerischen Wettbewerber Webasto abgesprochen, sich gegenseitig keine Konkurrenz zu machen, teilte die EU-Kommission in Brüssel am Mittwoch zur Begründung mit.

Beide Unternehmen hätten sich bei Preisen für Standheizungen und Zuheizer abgestimmt und diese somit künstlich hoch gehalten. Zudem hätten die Firmen ihre Kunden untereinander aufgeteilt. Beim Verkauf an Händler tauschten sie der EU-Behörde zufolge ihre jährlichen Preislisten aus und glichen ihre Rabatte für die Händler an.

Eberspächer erklärte, das Unternehmen habe die kartellrechtliche Untersuchung von Anfang an in vollem Umfang unterstützt. Zudem seien alle notwendigen Schritte unternommen worden, um künftige Kartellverstöße auszuschließen: “Das bereits vor einigen Jahren eingeführte Compliance-Programm wurde deutlich ausgebaut sowie alle Vertriebsmitarbeiter im Hinblick auf angemessenes Verhalten im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geschult.”

Absprachen zum Nachteil von Firmen und Verbrauchern sind in der EU verboten. Der Verstoß war in diesem Fall laut EU-Kommission besonders schwer, weil Eberspächer und Webasto die einzigen Hersteller für Standheizungen in Europa seien. Standheizungen heizen geparkte Autos oder Lastwagen, während Zuheizer die Heizung laufender Fahrzeuge unterstützen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: “Diese Mauschelei ging zulasten eines großen Teils der europäischen Automobilindustrie und letztlich der Auto- und Lastwagenkäufer.” Die Absprachen seien von 2001 bis 2011 gegangen.

Webasto wurde das Bußgeld komplett erlassen, weil das Unternehmen die EU-Kommission über das Kartell unterrichtet hatte. Sonst wäre eine Strafe von 222 Millionen Euro angefallen.

Eberspächer ist zugleich im Visier der US-Justiz: Eine Einigung mit den dortigen Behörden sehe ein Bußgeld von rund 13 Millionen Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens vor. Der Vergleich müsse aber noch von einem Gericht genehmigt werden, der Termin sei für nächste Woche geplant.

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dpa/ks

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