Schadensersatz, weil Volkswagen nach derzeitigem Stand schon vor Bekanntwerden des Dieselskandals Informationen hätte weitergeben müssen – das fordern nun 1.470 Anleger und verklagen den Konzern auf rund 1,9 Milliarden Euro.
Mit der Eröffnung des Musterverfahrens erhalten VW-Aktionäre, Porsche-Aktionäre sowie Erwerber von Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zum Musterverfahren anzumelden. "Auf diese Möglichkeit hatten viele Anleger bereits lange gewartet", erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf. "Schließlich besteht erst jetzt die Möglichkeit der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen, welche deutlich kostengünstiger ist als eine eigene Klage." Die Anmeldung hemmt den Lauf der Verjährung, so dass der Schadensersatzanspruch bis zum Ausgang des Musterverfahrens gesichert wird.
Darüber hinaus sind weitere etwa 70 Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung das Landgericht Braunschweig noch entscheiden wird. Das Gesamtvolumen der beim Landgericht Braunschweig vorliegenden rund 1.540 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen den Konzern beläuft sich etwa 8,8 Milliarden Euro.
Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie
Gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatz erkennt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht vor allem für die Aktionäre, die VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014 erworben und bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals am 18.09.2015 gehalten haben. "Vielversprechend ist die Geltendmachung des sogenannten Kursdifferenzschadens", so Dr. Meschede weiter. Er geht von einem geschätzten Kursdifferenzschaden in Höhe von etwa 61,80 EUR je Vorzugsaktie und 55,65 EUR je Stammaktie aus. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen den Schlusskursen im Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, und den Schlusskursen am Dienstag, 22.09.2015.