Daimler_Mercedes-Benz_Indien

Mercedes-Benz Länderchef Roland Folger (hier bei der GLC-Premiere) hat sich in den vergangenen Monaten für eine Aufhebung des Diesel-Verkaufsverbots in Delhi eingesetzt. Nun gibt es einen wichtigen Teilerfolg. (Bild: Mercedes-Benz)

In der Metropolregion um Delhi dürfen seit mehreren Monaten aufgrund der hohenm Umweltbelastung keine Diesel-Pkw mit mehr als zwei Liter Hubraum verkauft werden. Vor allem für Premiumanbieter wie Mercedes-Benz ist das ein ernstes Problem, da der Großteil stärker motorisierter Fahrzeuge in der sogenannten „Nationalen Hauptstadtregion“ (NCR) abgesetzt wird. Durch das Gerichtsurteil und die damit einhergehende Unsicherheit über die Zukunft des Selbstzünders, sind die Verkäufe von Diesel-Pkw auf dem Subkontinent deutlich gesunken; Autobauer wie GM und Ford haben ihre Investitionspläne in Indien vorerst gestoppt.

Entsprechend groß war nun die Erleichterung, dass der oberste Gerichtshof, das von ihm ausgesprochene Diesel-Verkaufsverbot wieder aufgehoben hat. In einem ersten Statement zeigte sich  das Management des indischen Herstellers Mahindra & Mahindra erleichert über den Schritt, herrsche damit doch wieder ein Stück Planungssicherheit.

Kommt nun Umweltsteuer auf alle Diesel-Pkw

Gedämpft wird die Erleichterung über die höchstrichterliche Entscheidung allerdings dadurch, dass im Gegenzug eine Umweltsteuer in Höhe von einem Prozent bei Kauf von Diesel-Pkw mit mehr als zwei Liter Hubraum erhoben werden soll. Und da lauert auch die nächste Unsicherheit: als wahrscheinlich gilt, dass diese Steuer in absehbarer Zeit auf alle Diesel-Pkw ausgeweitet wird.

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