Der Mann habe “in erheblicher Weise gegen seine Arbeitszeiterfassungspflichten verstoßen”, entschied das Karlsruher Arbeitsgericht am Dienstag. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt. Die Kündigung wenige Wochen nach dem Facebook-Eintrag hatte Daimler aber mit schweren arbeitsrechtlichen Verstößen begründet; mit den Facebook-Einträgen habe dies nichts zu tun. Der Mann hatte gegen den Autobauer geklagt und eine gütliche Einigung auch am Dienstag (15.9.) kategorisch abgelehnt.
Parallel zum Prozess um die Kündigung hatten Betriebsrat, IG-Metall und Unternehmen wegen der Facebook-Äußerungen die Amtsenthebung des Mannes als Betriebsrat im Rastatter Daimler Werk beantragt. Mit der wirksamen Kündigung ist dieses Verfahren nun hinfällig.
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