
(Bild: Pixabay ? gessingerbildwerk – CCO Public Domain)
Streitigkeiten – Beweislage und Gutachter
Wird der eigene Wagen auf einem Internetportal verkauft, müssen beim Einstellen des Angebotes zahlreiche Angaben gemacht werden. Neben der Angabe des Kilometerstandes, stellt sich die Frage, ob gewisse Mängel vorhanden sind. Sieht das Auto augenscheinlich gut aus, tragen hier die meisten Menschen ein “Nein” ein. Mit diesem Schritt können große Probleme entstehen, spätestens dann, wenn dem Käufer bei der Besichtigung Mängel auffallen. Noch unangenehmer wird die Situation, wenn der Mangel erst erkannt wird, nachdem das Auto bereits verkauft ist. Hier können gesetzliche Streitigkeiten entstehen, die es zu vermeiden gilt.
Grundsätzlich gilt folgende Regel: Handelt es sich beim erwähnten Problem um einen altersbedingten oder natürlichen Verschleiß, so muss der Käufer die Kosten der Reparatur tragen. Liegt dagegen ein Mangel vor, so werden die Kosten auf den Verkäufer abgewälzt. Die Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Um die Unkosten möglichst gering zu halten, können die Ersatzteile über preisgünstige Onlineshops bezogen werden. Für private Verkäufer von Gebrauchten ist dies eine attraktive Alternative zum Händlerkauf. Ersatzteile werden online mittlerweile für fast jedes Fahrzeugmodell angeboten. Unter https://www.rexbo.de werden zum Beispiel diverse Ersatzteile für den VW Bora 2.0 4motion präsentiert. Bei derartigen Onlinehändlern lassen sich Autoteile für sämtliche mechanischen und elektronischen Elemente finden. Viele Werkstätten sind bereit den entsprechenden Mangel anschließend mit den vorhandenen Teilen fachmännisch zu beheben.
Problematisch ist im Zusammenhang mit Mängeln die Beweislage. Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen beweisen, ob es sich beim aufgetretenen Problem um einen Mangel oder einen Verschleiß handelt. Gerade Käufer eines Gebrauchtwagens haben es mit der Beweislage schwer, da ein Mangel zwar bewiesen werden kann, doch nicht immer ist sicher, ob der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Gerade bei Motoren lässt sich der Mangel nur schwer feststellen. Ist ein Problem bereits nach 10.000 Kilometern aufgetreten, lässt es sich auf einen Mangel zurückführen ? bei 200.000 Kilometern Laufleistung ist Verschleiß durchaus denkbar.
Wird ein Problem bei einem Auto festgestellt, empfiehlt es sich einen unabhängigen Gutachter zu kontaktieren. Da ein Gutachten nicht gerade günstig ist, wird die individuelle Einschätzung von vielen Betroffenen vorgezogen. Aus diesem Grund veröffentlicht der “>ADAC jedes Jahr eine Mangel-Verschleiß-Liste, in der die meistgenutzten Fahrzeuge aufgelistet sind. Diese Liste kann dann bei der Begutachtung behilflich sein, insbesondere für Laien, die sich bei der Beurteilung von Fahrzeugen schwer tun. Ein Defekt der Querlenkerlager würde im ersten Moment beispielsweise als Mangel deklariert werden. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Verschleiß, wenn er nach knapp zehn Jahren auftritt. Hier muss die Jahreszahl beachtet werden. Vor den zehn Jahren kann dieser Defekt auch als Mangel ausgelegt werden. Allerdings könnte es sich auch schon nach 8 Jahren um einen Verschleiß handeln, hier kommt es auf den Fahrzeugtyp an. Allein an diesem Beispiel wird deutlich, wie komplex dieses Thema ist. Sind die Angaben aus der Verschleißliste nicht eindeutig, ist ein Gutachter stets ratsam.
Typischer Verschleiß und Mangel
? Falsch eingestellte Spur ? Verschleiß
? Geräusche an der Hinterachse ? Verschleiß
? Federbruch ? Mangel
? Kabelbrand ? Mangel
? Lackschäden ? Verschleiß
? Klimaanlage defekt ? Mangel
? Lichtmaschine defekt ? Mangel
? Motorschaden durch Überhitzung ? Mangel
? Massive Abnutzung der Reifen – Verschleiß